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| UNSERE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN |
1. Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Behälter- bzw. Collimiete und Rollgeld gehen stets zu Lasten des Empfängers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
2. Tritt eine Preisänderung zwischen Bestellung und Lieferung ein, so ist der neue Preis am Tage der Lieferung maßgebend.
3. Zahlungsbedingungen: Bei Vorkasse oder Zahlung der Ware bei Übernahme 3 % Skonto, innerhalb 8 Tagen 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto Kasse. Akzepte können nur angenommen werden, wenn sie diskontfähig, d. h. an einem Landeszentralbankplatz zahlbar sind. Die Diskontspesen sind vom Käufer zu tragen und nach Aufgabe in bar zu überweisen.
4. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet.
5. Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn die getroffene Preisvereinbarung "frei Bestimmungshafen" (cif) oder "frei an Bord deutscher Verschiffungshafen" (fob) lautet. Das gilt auch bei Anlieferung durch werkseigene LKW bzw. KFZ. Die vom Lieferer angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Teillieferungen sind erlaubt. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit oder wegen Teillieferungen sind ausgeschlossen.
Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen im Werk des Lieferers oder eines Zulieferers, Streiks, Aussperrungen, Aufruhr oder sonstigen die Produktion hemmenden Ereignissen, die nicht in unserem Machtbereich liegen, verlängern sich die Lieferzeiten in angemessenem Umfang. Solche Ereignisse berechtigen den Lieferer auch zum Rücktritt vom Vertrage, soweit nicht schon Lieferungen erfolgt sind. Eine Haftung des Lieferers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung besteht nicht.
6. Beanstandungen der Ware müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware erfolgen, bei versteckten Mängeln innerhalb einer Woche nach Erkennbarkeit, spätestens jedoch 3 Monate nach Empfang der Ware. Bei fristgerecht erfolgten, berechtigten Mängelrügen ist der Lieferer nach seiner Wahl zur kostenlosen Instandsetzung oder Ersatzlieferung verpflichtet; alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgenommen. Transportschäden sind sofort beim Frachtführer zu melden und außerdem dem Lieferer mitzuteilen.
7. Das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren behalten wir uns bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Sind Wechsel, Akzepte oder Schecks in Zahlung gegeben, so besteht der Vorbehalt bis zur restlosen Einlösung derselben.
Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er dem Lieferer schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller seiner Forderungen aus Warenlieferungen die Ansprüche mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Eine Verpfändung oder Übereignung der Vorbehaltsware ist ihm nicht gestattet.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8. Werden nachträglich ungünstige Umstände bekannt, die die Kreditgewährung betreffen, so steht uns jederzeit der Rücktritt vom Vertrage frei, sofern über die neu von uns gestellten Zahlungsbedingungen keine Verständigung erzielt wird. Alle offenen Forderungen einschl. Wechselforderungen werden dann sofort fällig und sind in bar zu begleichen. Erfolgt dies nach Aufforderungen durch den Lieferer nicht, so kann derselbe Rückgabe der Vorbehaltsware verlangen sowie Zahlung der hierdurch entstehenden Kosten und Ersatz eines evtl. entstandenen Schadens.
9. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Arnsberg.
10. Für das Vertragverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
11. Die Normal-Verkaufspreise verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung. |
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